Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Immobilienbewertung

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v.) werden von einer Industrie- und Handelskammer nach Prüfung besonderer Sachkunde bestellt und vereidigt. Ihre Gutachten genießen vor Gerichten und Behörden die höchste Anerkennung.

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ö.b.u.v.staatliche Bestellung

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