Ist Ihr Immobiliengutachter öffentlich bestellt
und vereidigt oder zertifiziert?
Geben Sie den Namen ein und prüfen Sie kostenlos, ob ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (ö.b.u.v.) oder eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 vorliegt.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilien
Der Begriff „Sachverständiger" oder „Gutachter" ist in Deutschland nicht geschützt, jeder darf sich so nennen. Für ein belastbares, vor Finanzamt und Gericht anerkanntes Wertgutachten kommt es auf den Nachweis an:
- Öffentlich bestellt & vereidigt (ö.b.u.v.), bestellt durch eine IHK, im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis geführt. Alle ö.b.u.v. Gutachter →
- Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024, durch eine DAkkS-akkreditierte Stelle wie HypZert oder DIAZert.
Stempel-Check bündelt diese Register und macht sie über eine einfache Namenssuche, die Karte sowie Übersichten nach Stadt und nach Bundesland prüfbar. Mehr dazu, welche Zertifizierung wofür nötig ist →
Häufige Fragen
Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt“ (ö.b.u.v.)?
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wurde von einer Industrie- und Handelskammer nach Prüfung seiner besonderen Sachkunde bestellt und auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten vereidigt. Diese Bestellung ist die höchste, staatlich anerkannte Vertrauensstufe und wird von Gerichten und Behörden bevorzugt anerkannt.
Ist jeder „Sachverständige“ oder „Gutachter“ automatisch qualifiziert?
Nein. Beide Begriffe sind in Deutschland nicht geschützt, jeder darf sich so nennen. Aussagekräftig ist nur der nachgewiesene Qualifikationsnachweis: eine öffentliche Bestellung oder eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine DAkkS-akkreditierte Stelle.
Welche Zertifizierung braucht ein Gutachten fürs Finanzamt oder Gericht?
Für Verkehrswertgutachten, die vor dem Finanzamt (z. B. Erbschaft, Schenkung) oder vor Gericht Bestand haben sollen, wird in der Regel ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger oder ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Gutachter erwartet. Eine reine Verbandsmitgliedschaft genügt dafür meist nicht.
Was ist der Unterschied zu einer Mitgliedschaft in einem Berufsverband?
Eine Verbandsmitgliedschaft (z. B. BDSF, BVS, BVFS) ist ein Netzwerk- und Fortbildungssignal, aber kein staatlich anerkannter Qualifikationsnachweis, die Aufnahme setzt keine öffentliche Bestellung oder akkreditierte Prüfung voraus. Stempel-Check weist Verbandsmitgliedschaften deshalb getrennt und deutlich gekennzeichnet aus.
Woher stammen die Daten und wie aktuell sind sie?
Aus den offiziellen Registern der IHKs, aller DAkkS-akkreditierten Zertifizierungsstellen (HypZert, DIAZert, Sprengnetter, EIPOSCERT, IQ-Zert, izert) sowie der großen Berufsverbände. Der Bestand wird alle zwei Wochen automatisch abgeglichen; jeder Eintrag verlinkt auf die verbindliche Primärquelle.
Ein Gutachter fehlt oder ein Eintrag ist falsch, was kann ich tun?
Fehlende Sachverständige können über „Eintrag einreichen“ mit vollständigen Angaben gemeldet werden; wir prüfen jede Einreichung gegen die Primärquelle. Betroffene können Einträge jederzeit berichtigen lassen oder ihnen widersprechen.